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Einreisebestimmungen, Straßenverhältnisse und Verkehrsvorschriften
EU-Bürger können frei in der europäischen Union reisen, brauchen aber für den Grenzübertritt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, da Polen noch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist. Personenkontrollen an der Grenze werden weiterhin vorgenommen. Um eventuellen anfänglichen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, empfiehlt sich auch aktuell mit einem Reisepass nach Polen einzureisen. Für Kinder reicht der Eintrag in einem Elternpass; wird ein Kinderausweis mitgeführt, muss er mit einem Passbild versehen sein. Für einen Aufenthalt von über 3 Monaten wird ein Visum benötigt.
Grenze: Seit dem 1. Mai 2004 sind die Zollkontrollen an den Grenzen entfallen, es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen. Da Polen bis 2008 deutlich günstigere Steuersätze bei Tabakwaren haben wird, gibt es derzeit auf deutscher Seite Überlegungen, die zollfreie Einfuhr wie bisher auf 200 Zigaretten pro Person über 18 Jahren zu beschränken. Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa möglich.
Mitnahme von Haustieren: Sie benötigen eine Tollwutimpfbescheinigung (mindestens 21 Tage und höchstens 12 Monate alt) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage). Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen worden sein.
Allgemeines: Autofahrer benötigen bei der Einreise den nationalen Führerschein. Die grüne Versicherungskarte ist seit kurzem nicht mehr Pflicht. Da möglicherweise noch nicht überall in Polen diese Neuregelung bekannt ist, empfiehlt es sich, eine solche Karte dennoch mitzuführen. Sie ist problemlos bei den jeweiligen Haftpflichtversicherungen erhältlich.
Strassenverhältnisse: Das Land Polen verfügt über ein weit verzweigtes Straßennetz. Der Zustand der Hauptverbindungsstraßen ist überwiegend gut. Vorsicht: Es kann gelegentlich vorkommen, dass auf Nebenstrecken Radfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Pferdefuhrwerke mit schlechter Beleuchtung unterwegs sind
Verkehrsvorschriften: Vorgeschrieben ist die Mitnahme eines Warndreiecks sowie eines Verbandskastens. Erforderlich ist ein D-Schild am Heck. Gurtpflicht besteht für alle Sitzplätze. Kinder bis zu 12 Jahren müssen hinten sitzen. In der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März müssen Pkw tagsüber mit Abblendlicht fahren, Motorräder ganzjährig.
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Bei Überschreitung kann der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug sicher gestellt werden. Telefonieren per Handy ist während der Fahrt verboten. Freisprechanlagen sind erlaubt. Bei Unfällen muss man grundsätzlich die örtliche Polizei benachrichtigen (Tel.: 997). Für spätere Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls
Anders als bei polnischen Bürgern darf die Polizei das Bußgeld von ausländischen Fahrern bar entgegen nehmen. Die Strafen für zu schnelles Fahren reichen von 50 bis 500 Zloty. Von deutschen Touristen gesammelte Strafpunkte werden dem Zentralregister in Flensburg gemeldet.
Polizei: Innerhalb der Ortschaften dürfen die Autos sowohl tagsüber als auch nachts von einem uniformierten Polizisten aber auch von einem Beamten in Zivil angehalten werden. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften, von Dämmerung an bis zum Morgengrauen dürfen die Autos nur von einem uniformierten Polizisten und tagsüber auch von einem Polizeibeamten in Zivil angehalten werden, aber nur unter der Bedingung, dass sich dieser bei einem gekennzeichneten Polizeiauto aufhält.
Alle Informationen ohne Gewähr. Über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen, Sicherheitshinweise und über das Land Polen können Sie sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes informieren.
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